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>> wie dumm muss man sein …

… um sich als Richter am Landgericht zu qualifizieren? Reichlich dumm – diesen Verdacht legt jedenfalls eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe nahe. Im Grunde genommen darf man danach nämlich gar nichts mehr verlinken. Ein klarer Fall von "das Medium nicht verstanden". …

Ausgangspunkt für die Entscheidung des LG Karlsruhe war die Durchsuchung der Räume eines Blogbetreibers, der auf ein anders Blog verlinkt hatte, das wiederum auf die von Wikileaks verlinkte Sperrliste zum Thema Kinderpornografie führte. Argumente genug für das in erster Instanz beteiligte AG Pforzheim, eine Hausdurchsuchung durchführen zu lassen.

Die darauf folgende Beschwerde des Blogbetreibers wies das LG Karlsruhe mit der bemerkenswerten Begründung zurück, dass aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web

jeder einzelne Link (…) kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte [sei], auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind.

Im vorliegenden Fall sei zudem zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht nur

einen einfachen Link gesetzt

habe, sondern

gezielt den Weg zu den Zielseiten mit missbilligtem Inhalt mittels sog. Sprungmarken von seiner Seite aus gewiesen hat

. Nach Aktenlage habe sich daher der Beschuldigte den strafbaren Inhalt des fremden Angebots

unter erschwerender Berücksichtigung der eigenen Ausführungen auf seiner Internetseite zu Eigen gemacht.

Ja, da fragt man sich doch glatt, was das Wesen des Internet ist. Verlinkungen? Ach ja, stimmt, 'Hyperlinks' heißt das doch … ach nee, 'Sprungmarken' klingt irgendwie besser.

Sorry, aber im Kampf gegen Kinderpornografie und sonstiges UNwesen im Internet würde vermutlich wesentlich mehr erreicht werden können, wenn das Personal über gewisse Mindestqualifikationen verfügen würde.

Und dieser Artikel steht genau deshalb hier, weil der Server in Norwegen wohnt und damit dem Zugriff der eilfertigen Jurachaoten entzogen ist.

5 Kommentare

  1. dduenker

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sprungmarke

  2. lucina

    Schon klar … ich fand es nur spannend, dass die Richter in dem Zusammenhang es dann doch sehr wichtig fanden, mal einen Fachbegriff auszukramen. Wie überhaupt diese Angelegenheit entweder von vollkommener Ahnungslosigkeit geprägt ist(die freundliche These) oder eben absichtsvoll Szenarien konstruiert werden, um die gesamte bundesdeutsche Bevölkerung bzw den Teil davon, der einen Webbrowser bedienen kann, zu kriminalisieren (die realitätsnahe These).

    Mir wird wirklich schlecht davon.

  3. dduenker

    Es erinnert einfach wieder stark an des Verbot der sogenannten "Hackertools", bei dem es auf die Intention des Handelnden mehr ankommt um die Straffälligkeit zu bestimmen als die Tat an sich.
    So wird in diesem Fall ebenfalls wieder vorgeworfen, die Links seien mit der Absicht so angebracht, dass der Besucher zu Kinderpornographie weitergeleitet wird.

  4. lucina

    Ich denke dabei ja auch immer, dass sie es gerne kontrollieren täten, aber es eben nicht können – und dann auf die dumpfe Variante verfallen, es einfach zu verbieten.

    Ich denke, dass man die Fälle unterscheiden muss. Wenn ich mal schaue, was berufsbedingt so alles auf meinem USB-Stick wohnt, dann schramme ich vermutlich auch immer knapp am Strafrecht vorbei. Was sonst als so genannte 'Hackertools' kann ich benutzen, um Netzwerke wieder in Betrieb zu nehmen. Das geht doch sinnvoll nur mit allem, was verboten ist.

    Ich persönlich bin da recht ratlos – zum Beispiel, was den Fall von Tauss angeht. Den habe ich bisher immer für einen der eher Guten gehalten, der elegant aus dem Verkehr gezogen werden sollte. Aber weiß man es?

    Und da baut sich dann ein System auf, dass im Zweifelsfall immer eher annimmt, dass jemand sich strafbar gemacht hat … Nicht schön, der Gedanke.

  5. GwenDragon

    Schon wieder dieses juristisch diffuse Zu-Eigen-machen bei Links.

    Was im Internet strafbar ist, hängt leider immer wieder im Ermessen der oft unwissenden Richter ab. Oder einfach nur vom Gerichtsstand.

    Ich kann nur hoffen, das sich aus bestimmten Buchstabenkombis und Worten kein krimineller Aufruf machen lässt, denn sonst …

    Big Justin ist hurting you!