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>> fooled again

Voice-over-IP ist eine feine Sache. Weniger fein ist, dass manche Anbieter zwar günstige Konditionen anbieten, ihre Kundinnen und Kunden aber mit Jahresverträgen zu binden suchen. Kann man hinnehmen, muss man aber nicht. Das folgende Gesellinnenstück ereignete sich dann auch beim Feilschen um eine vorzeitige Vertragsauflösung. Immerhin, für den neuen lokalen Telefonanbieter gehörte eine Flatrate zur Basisausstattung einen Telefonanschlusses. Wozu also noch ein weiteres Jahr GMX? …

Das dachte sich jedenfalls die moderne Internautin, als der Wechsel des Anschlussanbieters in Haus stand. Dumm nur die elfeinhalb Monate Restlaufzeit des Vertrages mit GMX. Ob die eine wohl einfach so "rauslassen" würden?

"Frechheit siegt, also einfach mal anschreiben!" dachte die moderne Internautin. Also die Nachfrage mit ein paar erfundenen Details gespickt und ein wenig die Zielrichtung vorgegeben – das las sich dann so:

Guten Tag,

teilen Sie mir bitte mit, wie lange mein Vertrag zur PhoneFlat noch
läuft bzw. zu welchem Termin und mit welcher Frist ich kündigen kann.
Ich werde in absehbarer Zeit ins Ausland gehen und benötige dann keinePhoneFlat mehr.
Kann ich bis dahin den von mir genutzen Zugang in irgendeiner Form
geschäftlich nutzen?
Mit freundlichen Grüßen

kam nur die erwartete Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Phone-Flat ist nächstmalig zum 29.03.2008, dem Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
Eine gewerbliche Nutzung der Phone-Flat ist nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen

"Nicht gestattet" ließ ja durchaus Interpretationsspielraum zu. Also mal nachhaken, gell?

oh, dann verstoße ich ja eigentlich permanent gegen die
Vertragsbedingungen, wenn ich (eigentlich sind das 85% der der
Telefonate) Kundinnen und Kunden
anrufe. Ist das schlimm?
Mit freundlichen Grüßen

Die (diesmal durchaus erwartete) Antwort las sich dann so:

wie bereits mitgeteilt ist eine gewerbliche Nutzung der Phone-Flat verboten.
Sollten Sie die Phone-Flat weiterhin gewerblich nutzen, werden wir entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die moderne Internautin stellte sich innerlich auf einen längeren Kampf ein, verzagte aber trotzdem nicht, wurde mutig und schrieb

"verboten" ist ein starkes Wort – einigen wir uns doch lieber auf
"gewerbliche Nutzung […] ist nicht gestattet."
Welche rechtlichen Schritte sind denn das im Einzelnen?
Mit freundlichen
Grüßen

Sticheln ist immer gut in solchen Fällen – was dann kam, war jedoch selbst für die hartgesottenste Taktiererin ziemlich überraschend:

wir haben uns dazu entschlossen, die GMX Phone-Flat per sofort zu kündigen.
Die Begründung liegt darin, dass die Phone-Flat gewerblich genutzt wurde, dies ist laut unseren AGB untersagt.
Da die Mindestvertragslaufzeit nicht eingehalten werden kann, werden wir die mit der GMX Phone Flat erhaltene subventionierte Hardware in den nächsten Tagen zurückfordern.
Mit freundlichen Grüßen

Allerdings berücksichtigten sie dabei nicht, dass ich die "Hardware", eine FritzBox, im Rahmen einer inzwischen verstrichenen Mindestvertragslaufzeit käuflich erworben hatte – dieser Punkt stellte sich also als Luftnummer heraus.

So kann's also gehen – hartnäckig nachfragen, den Verantwortlichen kleinkariert auf die Nerven fallen, eine Mischung aus Naivität und Dreistigkeit wählen führt zum Erfolg.

Die moderne Internautin weiß nicht, ob das jetzt ein schöner Gedanke ist.

1 Kommentar

  1. GwenDragon

    Glück gehabt.
    Hättest ja vielleicht für einen gewerblichen Tarif nachzahlen müssen.

    Aber schlaues Vorgehen. Muss ich mir merken. ;)